Führerscheine für die Klassen A, M und Mofa

Führerschein Klasse A1

Leichtkrafträder

  • Mindestalter 16 Jahre
  • kein Vorbesitz erforderlich
  • Einschluss Klasse M

Führerschein Klasse A beschränkt

Mittelschwere Krafträder & Schwere Krafträder

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, zunächst beschränkt auf eine Leistung von nicht mehr als 25 kW ( 34 PS ) und einem Verhältnis Leistung / Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg
  • Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A für Fahrer über 25 Jahre möglich
  • Einschluss A1 und M

Führerschein Klasse A uneingeschränkt

Mittelschwere Krafträder & Schwere Krafträder

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
  • Einschluss A1 und M

Führerschein Klasse M

zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • kein Vorbesitz erforderlich

Mofaführerschein

Mofa

  • Mindestalter 15 Jahre
  • maximal 25 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor