Führerscheine für die Klassen A, M und Mofa
Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder
- Mindestalter 16 Jahre
- kein Vorbesitz erforderlich
- Einschluss Klasse M
Führerschein Klasse A beschränkt
Mittelschwere Krafträder & Schwere Krafträder
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, zunächst beschränkt auf eine Leistung von nicht mehr als 25 kW ( 34 PS ) und einem Verhältnis Leistung / Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg
- Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A für Fahrer über 25 Jahre möglich
- Einschluss A1 und M
Führerschein Klasse A uneingeschränkt
Mittelschwere Krafträder & Schwere Krafträder
- Mindestalter 25 Jahre
- Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
- Einschluss A1 und M
Führerschein Klasse M
zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Mindestalter 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- kein Vorbesitz erforderlich
Mofaführerschein
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre
- maximal 25 km/h
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor



