6. Modul: Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation für Fahrpersonal im Güterverkehr mit Perfektionstraining
Ziel:
Fahrer, die nach dem 10.09.2009 den
Führerschein Klasse C, CE, C1 oder C1E erwerben und anschließend
gewerblich fahren möchten, müssen eine Grundqualifikation gemäß BKrFQG
(Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) nachweisen.
Die
Grundqualifikation können Sie bei uns durch die Teilnahme des Lehrgangs
„Beschleunigte Grundqualifizierung Güterverkehr“ erwerben. Außerdem
muss eine theoretische Prüfung, die 90 Minuten dauert bei der
zuständigen IHK abgelegt werden.
Lernvoraussetzungen:
Erwerb
durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten
Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 Min., inkl. 10
Fahrstunden). Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der
theoretischen Prüfung (90 Min.) bei einer für den Wohnsitz des
Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Die beschleunigte Grundqualifikation berechtigt zum Führen von:
- LKW und LKW mit Anhänger der Klassen C1 und C1E (ab 18 Jahren)
- Busse der Klasse D1 und D1E sowie Linienbusse der Klassen D und DE bei
- Linien bis zu 50 km/h, LKW und Züge der Klassen C und CE (ab 21 Jahren)
- LKW und Busse uneingeschränkt (ab 23 Jahren)
Zur Prüfung muss kein Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
Lehrgangsgliederung
| Lfd. Nr. | Konzeption und Inhalte | Unterrichtseinheiten a 60 Minuten |
|---|---|---|
| 1. | Kinematische Kette theoretische Ausbildung | 9 |
| 2. | Sicherheitstechnik mit theoretische Ausbildung Fahrphysik | 15 |
| 3. | Anwendung der Kenntnisse aus 1&2 | 1 |
| 4. | Ladungssicherung theoretische & praktische mit Praxisübungen Ausbildung | 16 |
| 5. | Sozialvorschriften theoretische Ausbildung | 14 |
| 6. | Kenntnisse der Vor- theoretische Ausbildung schriften für den Güterverkehr | 11 |
| 7. | Risiken des Straßenver- theoretische Ausbildung verkehrs und Arbeitsunfälle | 7 |
| 8. | Kriminalität und illegale theoretische Ausbildung Einwanderer | 4 |
| 9. | Gesundheitsschäden theoretische Ausbildung vorbeugen | 7 |
| 10. | Körperliche und geistige theoretische Ausbildung Verfassung |
10 |
| 11. | Verhalten in Notfällen theoretische Ausbildung | 11 |
| 12. | Verhalten, das zu einem theoretische Ausbildung positiven Image des Unternehmens führt | 18 |
| 13. | wirtschaftliches Umfeld theoretische Ausbildung des Güterverkehrs | 7 |
| 14. | Fahrausbildung | 10 |
| Anzahl der Gesamtstunden: | 140 |
